Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche

Bei Kindern und Jugendlichen können unterschiedliche Belastungen, traumatische Ereignisse und Entwicklungskrisen psychische Reaktionen und Krankheiten verursachen. Diese Reaktionen können sich in psychischen oder körperlichen Symptomen, in auffälligem Verhalten, schulischen Problemen oder in zwischenmenschlichen Konflikten äußern. Die Psychotherapie kann dabei helfen, die psychische Krankheit zu lindern und zu heilen. Dabei ist die Zusammenarbeit und das Einbeziehen der Eltern und anderen Bezugspersonen ein wichtiger Baustein der Therapie.

In unserer Praxis können Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen psychischen Belastungen und Erkrankungen behandelt werden. Diese umfassen:

  • Depressionen
  • Anpassungsstörungen und traumatischen Erlebnisse
  • Ängste
  • Zwänge
  • Tics
  • Essstörungen
  • Einnässen
  • Einkoten
  • AD(H)S
  • Autismus-Spektrum-Störung
  • Soziale und emotionale Schwierigkeiten
  • Konzentrationsprobleme
  • Schulische Probleme
  • Aggressives Verhalten
  • Körperliche Beschwerden ohne organischen Befund (z.B. Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen)
  • Selbstverletzendes Verhalten

In der Therapie werden auch neuere Methoden und Erkenntnisse aus der Psychotherapieforschung, wie beispielsweise Achtsamkeit, systemische Therapie, Schematherapie, Emotionsfokussierte Psychotherapie und DBT integriert.

  • Geringe Wartezeiten
  • Ambulante Psychotherapie gemäß der Psychotherapierichtlinien
  • Umfangreiche psychologische Diagnostik
  • Einzelpsychotherapie
  • Gruppenpsychotherapie
  • Akutpsychotherapie
  • Familiengespräche
  • Beratung von Eltern und wichtigen Bezugspersonen
  • Beratung von Lehrer/-innen und Erzieher/-innen
  • Beratung in schwierigen Lebenssituationen
  • Individuell abgestimmte Festlegung von Zielen und Behandlungsplänen
  • Integration und Anwendung neuerer Methoden und Erkenntnisse aus der Psychotherapieforschung
  • Interdisziplinäres Team 
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Schulen, Sozialpädiatrische Zentren, Hausärzten, Psychiatern und Ergotherapeuten

Schritt 1: Anrufen/ Online Kontaktformular

  • Für weitere Informationen und für einen Termin zum Erstgespräch, können Sie sich gerne sowohl telefonisch als auch digital über unser Online-Kontaktformular an unser Praxismanagement wenden.

Schritt 2: Termin vereinbaren

  • Sie erhalten einen Termin für ein Erstgespräch mit einem erfahrenen Psychotherapeuten aus unserem Team.

Schritt 3: Erstgespräch & Kennenlernen

  • Bei dem Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihr Anliegen bzw. das Anliegen Ihres Kindes und die Therapieziele.
  • In diesem Gespräch erfolgt die Diagnosestellung und die Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs mit entsprechenden Empfehlungen und Besprechung der weiteren Schritte und ggf. ergänzende Maßnahmen.

Schritt 4: Probatorik & Therapiebeginn

  • Wenn wir Ihnen ein passendes Therapieangebot machen können und Sie sich auch eine Behandlung bei uns vorstellen können, vereinbaren wir weitere Termine zur Probatorik (sog. Kennenlernsitzungen), ausführlichen Diagnostik und Psychotherapie.

Die gesetzlich versicherten Patienten werden bei dem gesamten Rückerstattungsverfahren von Antragstellung bis zur Kostenübernahme durch uns begleitet und unterstützt. Für weitere Informationen wenden Sie sich an unser Praxismanagement.

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen ist von der Art Ihrer Krankenversicherung abhängig. Bei der Honorierung orientieren wir uns an die aktuelle Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privat versicherte und Beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten

Bei Patienten/innen, welche privat versichert und/oder beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Krankenkasse im Regelfall die gesamten Kosten. Eine Therapieaufnahme ist problemlos möglich.

Heilfürsorge: Angehörige der Bundespolizei und Bundeswehr

Angehörige der Bundespolizei und Bundeswehr können ebenfalls bei uns eine Psychotherapie aufnehmen. Die Kosten für die Psychotherapie werden von dem Versicherungsträger übernommen. Informationen zu den entsprechenden Vereinbarungen der Bundespsychotherapeutenkammer mit den zuständigen Bundesministerien finden Sie hier: Bundespolizei, Bundeswehr.

Selbstzahlende Patientinnen und Patienten

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Dabei sind keinerlei weitere Formalitäten zu erfüllen. 

Direktverträge mit gesetzlichen Krankenkassen

Aufgrund von Direktverträgen mit folgenden gesetzlichen Krankenkassen können Patienten, die bei diesen Krankenkassen versichert sind, ohne lange Wartezeiten einen Therapieplatz in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.

  • Bahn-BKK

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten

Gesetzlich Versicherte können in unserer Praxis nach Prüfung über das Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Als Patient/in haben Sie bzw. Ihr Kind einen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung. Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen, wenn hierfür eine Indikation und Notwendigkeit besteht und die Behandlung sonst nicht rechtzeitig und nicht in zumutbarer Entfernung möglich ist.

Für eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren muss ein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Kostenerstattung in Ihrem individuellen Fall und über die genaue Vorgehensweise beraten wir Sie gerne im Rahmen eines Erstgesprächs. Auf dem Weg zur Psychotherapie mit allen dazugehörigen bürokratischen Schritten beraten, begleiten und unterstützen wir Sie jederzeit. Rufen Sie uns gerne an.

Anmeldung & Kontakt

Wenden Sie sich bei Fragen und für Terminvereinbarungen telefonisch,
per E-Mail oder über Telefon an uns.

Tel.: 040 21 07 20 01
Fax: 040 716 434 07
Email: info@psychotherapie-abc.de

ABC-Straße 45
20354 Hamburg

Sprechzeiten: Mo -Fr. 09:00 -18:00 Uhr